[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Bebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet ist entlang der Grenze zum Flurstück 3365 der Gemarkung Eimsbüttel eine geschlossene Wand von mindestens 3 m Höhe zu errichten, solange kein Gebäude auf dem Flurstück 3366 an der westlichen Baugrenze erstellt ist.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der vorderen Baugrenze des Kern- und Gewerbegebiets durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten kann bis zu 2 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärme Versorgung vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Die von der Straße Schulterblatt und von der Altonaer Straße einsehbaren Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen; Werbeanlagen entlang der Altonaer Straße sind oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit (A) gekennzeichneten überbaubaren Flächen sind die Dächer der Gebäude mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Die zu den Straßen gerichteten Außenwände der Sporthalle sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]