[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind in dem mit E gekennzeichneten Teil nur Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig; in dem mit E + F bezeichneten Bereich sind im Erdgeschoß außerdem Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften ausnahmsweise zulässig. Im übrigen Kerngebiet sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften in den Erdgeschossen des mit G bezeichneten Bereichs sowie ausnahmsweise in den Erdgeschossen des mit H bezeichneten Bereichs zulässig.][§2 Nr.2 | An der Straße Harburger Ring sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen.][§2 Nr.3 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.4 | Stellplätze sind, außer auf der festgesetzten Stellplatzfläche und der Garagenpalette, nur in Tiefgaragen zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]