• XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf6(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2008-10-27
    name
    • Sinstorf6(1Aend)
    internalId
    • 18deb9b5-b40f-433b-9608-ceae21f49942
    beschreibung
    • siehe Sinstorf6
    technHerstellDatum
    • 2018-11-16
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e&filename=Sinstorf6(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sinstorf 6“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:][§1 Nr.2.3.1 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Auf den in der Anlage mit „A“ und „D“ bezeichneten Flächen (Flurstücke 1452 und 123 der Gemarkung Sinstorf) werden die festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Festsetzungen „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ einschließlich ihrer Zweckbestimmungen, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,5), der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Außerdem wird auf der mit „A“ bezeichneten Fläche (Flurstück 1452) die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ einschließlich der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,4), die Festsetzung der offenen Bauweise – nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Auf der in der Anlage mit „C“ bezeichneten südwestlichen Teilfläche des Flurstücks 529 der Gemarkung Sinstorf wird die Festsetzung „Straßenverkehrsfläche“ aufgehoben.][§1 Nr.2.3.2 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.2 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird „Fläche für Wald“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.3 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.3 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird „Reines Wohngebiet“, ein Vollgeschoss, als Höchstmaß sowie eine Grundfläche von 90 m², als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.3.4 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.4 Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche wird „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.5 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.5 Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche wird „Reines Wohngebiet“, ein Vollgeschoss als Höchstmaß, in offener Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig, mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschossflächenzahl von 0,2, jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Für die Ausweisung der berbaubaren Fläche werden Baugrenzen in einem Abstand von 18 m zur nördlichen, von 5m zur östlichen, von 20 m zur südlichen und von 11 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 123 der Gemarkung Sinstorf festgesetzt.][§1 Nr.2.3.6 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.6 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2008-10-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b120cb0-91b7-45bc-94aa-9d5e5f051c97]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Sinstorf6|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung