[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Blankenese 6 vom 6. Oktober 1992 (HmbGVBl. S. 207) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungs-plan Blankenese 6“ wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird die folgende Nummer 5 angefügt:
„5. Im Kerngebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]