• XPLAN_BP_PLAN_7368cca9-3135-4c7e-a0d2-fd4c6316d7ad

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7368cca9-3135-4c7e-a0d2-fd4c6316d7ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn63
    xpPlanDate
    • 1992-02-25
    name
    • Langenhorn63
    internalId
    • 17176064-49c8-4065-a478-5db5316a8802
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 63 für den Geltungsbereich nördlich Masenstieg/südlich Tarpenring/westlich Langenhorner Chaussee/östlich Tarpenbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tarpen — Tarpenring — Tarpen — Langenhorner Chaussee — Südgrenze der Flurstücke 42 und 2670 der Gemarkung Langenhorn — Masen — Masenstieg — Masenkamp — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 7364, Südgrenze des Flurstücks 9824 der Gemarkung Langenhorn — Tarpenbek (Landesgrenze)
    technHerstellDatum
    • 2014-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet ist auf Stellplatzflächen nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet soll das auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche anfallende Niederschlagswasser der als „vorgesehene Oberflächenentwässerung" gekennzeichneten Fläche innerhalb der angrenzenden Parkanlage zugeleitet werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Langenhorner Chaussee und der Straße Tarpen sind im Mischgebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im Bereich der Gewerbegebiete westlich, südlich und östlich der Straße Tarpenring wird die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325), zuletzt geändert am 16. Januar 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 5, 7), aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-02-25
    gruenordnungsplan
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_86aaef03-f56b-4b2c-8fb9-de3dfa109461]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung