[§2 Nr.1 | Nicht überbaute Grundstücksflächen sind als offene Vegetationsflächen herzurichten. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.2 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Uberdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen. Garagenwände und fensterlose Gebäudefassaden sind je 2 m Wandlänge mit mindestens einer Schling- oder Kletterpflanze zu begrünen.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durch-wurzelbaren Überdeckung herzustellen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Betonierung oder Asphaltierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Für Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubholzarten zu verwenden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]