[§1 Nr.2.1 | § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 36 vom
26. Januar 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 16) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Festsetzung wird Nummer 1.][§1 Nr.2.2 | 2. Als Nummer 2 wird angefügt:
„2. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]