Der Bebauungsplan Hausbruch 10 für den Geltungsbereich Lange Striepen — Nordgrenzen der Flurstücke 523 und 534 der Gemarkung Neugraben — Altwiedenthaler Straße — Neuwiedenthaler Straße — Minnerstieg — von der Nordgrenze des Flurstücks 2436 über die Flurstücke 318 bis 312 zur Nordgrenze des Flurstücks 311, Nordgrenzen der Flurstcke 310 bis 308, über die Flurstücke 304 (Ünner Brandheid), 296, 294 bis 291, 289 bis 286 zur Westgrenze des Flurstücks 283, Nordgrenze des Flurstücks 283 der Gemarkung Neugraben — Bahnanlagen — Südgrenze des Flurstücks 2019 der Gemarkung Neugraben — Wiedenthaler Bogen — Hausbrucher Bahnhofstraße — Jungfernmühle — Altwiedenthaler Straße — Südgrenzen der Flurstücke 535 und 2399 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-16
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Flurstücks 1967 der Gemarkung Neugraben an die verlängerte Straße Wiedenthaler Sand eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]