[§1 | § 2 Nummer 2 der Verordnung über den Bebauungsplan
Lurup 36 vom 26. Januar 1971 (HmbGVBl. S. 16), geändert am
3. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 150), erhält folgende Fassung:
„2. Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten (insbesondere
Wettbüros, Internetcafés, Spielhallen und ähnliche
Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen
Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012
(HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten
mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet
ist), sowie Bordelle und bordellartige Betriebe
unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]