Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 11 für den Geltungsbereich Schumacherstraße — Billrothstraße — Hospitalstraße — Schomburgstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 204) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den mit (a) gekennzeichneten Flächen an der Schumacherstraße und Schomburgstraße ist das oberste Vollgeschoß nur als Dachgeschoß mit einer Dachneigung von 35 Grad bis 75 Grad zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,50 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an die Fernheizung vorzunehmen.][§2 Nr.4 | Im Bereich der Flurstücke 481, 483, 485 und 1173 der Gemarkung Altona-Nordwest ist ein Durchgang mit 2,00 m Mindestbreite und 3,00 m lichter Höhe zur Gemeinschaftsfläche — Kinderspielplatz — vorzusehen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]