Der Bebauungsplan Rissen 51 für den Geltungsbereich zwischen Iserbarg, Sülldorfer Brooksweg und Herwigredder (Bezirk Altona, Ortsteil 227) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Iserbarg, Sülldorfer Brooksweg und Herwigredder der Gemarkung Rissen.
erstellungsMassstab
1000
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[§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind die nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „WR 1“ bezeichneten Fläche darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,35 für private Erschließungsstraßen und Wege, Stellplätze und Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,65 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Außerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind oberhalb des festgesetzten Höchstmaßes der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt 30 von Hundert (v. H.) der jeweiligen Fassadenlänge und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf entlang des Sülldorfer Brooksweges sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Fenstern, Außentüren und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.6 | Auf der mit „WR 1“ bezeichneten Fläche sind mindestens 35 Bäume und auf den privaten Grünflächen mindestens 13 Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.7 | In den reinen Wohngebieten sind für die an öffentliche Wege angrenzenden Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zuwegungen sind zulässig.][§2 Nr.8 | Ebenerdige Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.9 | Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter sind von den öffentlich zugänglichen Erschließungsflächen abzuschirmen und mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sowie Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden. Der Stammumfang der zu pflanzenden Bäume muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 18 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 20 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass das Erscheinungsbild und der Umfang der Pflanzung erhalten bleibt. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf der mit „WR 1“ bezeichneten Fläche sind Flachdächer sowie Satteldächer und Pultdächer mit einer Neigung bis maximal 35 Grad zulässig und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Die zu begrünende Fläche muss mindestens 50 v. H. der Dachfläche betragen.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende großkronige Bäume auf den Tiefgaragen muss jeweils auf einer Fläche von 16 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze, Wege und Freitreppen sowie Kinderspielflächen.][§2 Nr.14 | In den reinen Wohngebieten und auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind im vegetationsfähigen Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | In den reinen Wohngebieten und auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind zur Außenbeleuchtung nur Beleuchtungsanlagen zulässig, die ein für Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind zur Umgebung und zum Baumbestand hin abzuschirmen.][§2 Nr.16 | An neu errichteten Gebäuden oder an zu erhaltenden Bäumen auf der mit „WR 1“ bezeichneten Fläche sind mindestens drei Gartenrotschwanz-Nistkästen, drei Grauschnäpper-Nistkästen, drei Sperlingskoloniekästen sowie sechs Fledermausspaltkästen in fachlich geeigneter Weise an artenschutzfachlich geeigneten Stellen anzubringen und für die Bestandsdauer der Wohngebäude zu unterhalten.][§2 Nr.17 | Zum Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft wird der mit „Z“ bezeichneten Fläche die ebenfalls mit „Z“ bezeichnete Teilfläche des Flurstücks 5851 der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.][§2 Nr.18 | Für die Dacheindeckung in der mit „WR 2“ bezeichneten Fläche sind nur unglasierte Dachpfannen, Naturschiefer oder Reetdächer zulässig.][§2 Nr.19 | Auf der mit „WR 2“ bezeichneten Fläche müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen
20 Grad und 55 Grad aufweisen. Geringfügige Abweichungen können für Mansarddächer, Gauben und sonstige untergeordnete Dachteile ausnahmsweise zugelassen werden. Die Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind als Flachdach oder mit einer Neigung von bis zu 15 Grad herzustellen, mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 227]