[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) beträgt höchstens 5 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen im Wohn- und Mischgebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubare Fläche zwischen den Straßen- und Baulinien vor der Geschäftshausbebauung ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]