• XPLAN_BP_PLAN_7608cc03-71d8-448e-bf2d-b5cdfd2cfae9

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7608cc03-71d8-448e-bf2d-b5cdfd2cfae9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn65
    xpPlanDate
    • 2004-03-10
    name
    • Langenhorn65
    internalId
    • 860ecf9f-8428-4fcb-b21d-c4d0609f90f6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 65 für den Geltungsbereich östlich Tarpenbek und Buckhoop, westlich Masenkamp (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Masenkamp - über das Flurstück 4529 (Suckweg) der Gemarkung Langenhorn - Masenkamp - über die Flurstücke 70 (Twisselwisch), 10433 (alt: 9856), 614 (Bornbach) und 9827, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5704 der Gemarkung Langenhorn - Heerwisch - Kulenstück - Südgrenze des Flurstücks 271 (Bornbach), über die Flurstücke 271, 10703, 10701 (alt: 9959), Westgrenze des Flurstücks 10701 (alt: 9959), über die Flurstücke 70 (Twisselwisch) und 7307 (Buckhoop), Westgrenzen der Flurstücke 7307 und 10011 (Buckhoop), über die Flurstücke 2315 bis 2308, Westgrenze des Flurstücks 10011, über das Flurstück 10011 der Gemarkung Langenhorn - Suckweg - Westgrenze des Flurstücks 10635 (alt: 10056), über die Flurstücke 10635 und 2495 (Tarpenbek) der Gemarkung Langenhorn - Landesgrenze - über das Flurstück 2495, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 50, Nordgrenze des Flurstücks 7363 der Gemarkung Langenhorn.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind die den Parkanlagen zugewandten Grundstückseinfriedigungen mit Hecken oder Strauchpflanzung zu versehen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten und auf den Gemeinbedarfsflächen sind für je 250 m² Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 500 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grünflächen „Dauerkleingärten" ist für je 1500m² Grünfläche im Bereich der Gemeinschaftsflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm , kleinkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² mit mindestens 1 m durchwurzelbarer Bodentiefe anzulegen.][§2 Nr.6 | Für die zu erhaltenden und anzupflanzenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit "EG" bezeichnete Fläche ist als extensive, an den Standort angepasste Mähwiese oder Weide mit Feldgehölzen zu erhalten und zu entwickeln. Ein Viehbesatz von zwei Tieren pro Hektar Weideland ist als Standweide zulässig. Das Grünland ist mindestens einmal, jedoch maximal zweimal jährlich, frühestens im Juli, zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen. Entwässernde Maßnahmen sowie Pflegeumbruch, Düngung und Kalkung sind unzulässig, ebenso eine maschinelle Bearbeitung (Walzen, Schleppen) in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni.][§2 Nr.8.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „GB"bezeichnete Fläche ist als strukturreicher lichter Gehölzbestand mit breiten Saumzonen zu erhalten und zu entwickeln. Dabei sollen neben Gebüschen und waldartigen Bereichen auch magere Gras- und Krautfluren entstehen.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grünflächen „Dauerkleingärten" ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Vereinshaus mit einer Grundfläche von maximal 100 m² zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-03-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5bc21db0-310a-4391-91a3-690935a320fe]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung