• XPLAN_BP_PLAN_7649dc2e-074c-4049-89bd-d4a3a0dd7468

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D216
    xpPlanDate
    • 1958-09-22
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    • D216
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    technHerstellDatum
    • 2016-06-17
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesenen Gebäude mit mehr als 4 Vollgeschossen finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen: für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) höchstens 4,50 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen: für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g) höchstens 7,00 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen: für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) höchstens 24,00 m.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen: für die zwölfgeschossige Geschäftshausbebauung (G12g) höchstens 37,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhoben werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK-Gem) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.8 | An der Südseite des Altonaer Rathausmarktes und der Klaus-Stallknecht-Straße zwischen der neuen Führung der Dosestraße und Pepermölenbek sowie an der Westseite der Straße Pepermölenbek zwischen Klaus-Stallknecht-Straße und Trommelstraße sind Gehwegüberfahrten nicht zulässig. Für die Zwecke der Betriebe in der Ladenbebauung auf den Grundstücken an der Klaus-Stallknecht-Straße und der Straße Pepermölenbek und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Reichsgaragenordnung ist eine Anliegerstraße als private Fläche gemeinschaftlicher Nutzung vorgesehen. Diese bedingt, daß Überfahrtsrechte gegenseitig gebildet werden. Die Kosten für die Bereitstellung der durch Begrenzungslinien bezeichneten Flächen sowie für die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der im Durchführungsplan dargestellten Anliegerstraße haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen. Die für die Durchführung notwendigen privaten Rechte und Pflichten der Beteiligten untereinander werden im einzelnen im Umlegungsverfahren begründet.][Nr. 2.9 | Der Durchführungsplan weist Arkaden auf öffentlichem Grund und Auskragungen in den öffentlichen Grund aus. Die bauliche Gestaltung dieser Anlagen, insbesondere auch die lichte Höhe, wird entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201, 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-09-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec370a3b-7d43-43b3-838b-dbf81c074590]
    planArt
    • 9999
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    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
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    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung