Der Bebauungsplan Alsterdorf 20 für den Geltungsbereich der Sengelmannstraße zwischen Dorothea-Kasten-Straße und der U-Bahnbrücke (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 1057, über das Flurstück 737 (Rotbuchenstieg), Westgrenzen der Flurstücke 1572 und 1573, über das Flurstück 88 (Heilholtkamp), Westgrenzen der Flurstücke 1098, 1112, 1046, 459, 458, 451, 452, 1086, 1080, 1050, 1045, Nordgrenze des Flurstücks 1045, Südwestgrenze des Flurstücks 1654, über die Flurstücke 1654, 1653 und 1148 (Sengelmannstraße), Nordostgrenze des Flurstücks 1148, über das Flurstück 1148 (Brücke der oberirdischen Bahnanlage über die Sengelmannstraße), Südwestgrenze des Flurstücks 1148, Südgrenzen der Flurstücke 1055 und 1057 der Gemarkung Alsterdorf.
technHerstellDatum
2014-01-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege, Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.2 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen aus standortgerechten, einheimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Lärmschutzwand ist auf beiden Seiten auf je mindestens 50 vom Hundert der Länge mit Kletterpflanzen zu begrünen; je 1 Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.4 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird die in der Planzeichnung entsprechend umgrenzte Straßenverkehrsfläche dem Flurstück 684 der Gemarkung Langenhorn zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]