Der Bebauungsplan Wandsbek 59/Marienthal 20 für den in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie umgrenzten Geltungsbereich des Wandsbeker Zentrums beiderseits der Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße/Hammer Straße und Schünemannstieg (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 505 und 510) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Brauhausstraße — über das Flurstück 2587, Nordgrenzen der Flurstücke 2198, 2197 und 1388, über das Flurstück 2562 der Gemarkung Wandsbek — Brauhausstieg — über das Flurstück und Nordgrenze des Flurstücks 2558, Nordgrenzen der Flurstücke 1375, 1352, 1373 und 1370, über das Flurstück 1370, Westgrenze des Flurstücks 3310 der Gemarkung Wandsbek — Brauhausstieg — Wandsbeker Königstraße — Quarree — Schünemannstieg — Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2513 der Gemarkung Wandsbek — Wandsbeker Marktstraße — Schloßstraße — Botenstieg — Knutzenweg — Hammer Straße — Wandsbeker Marktstraße.
technHerstellDatum
2017-04-12
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die in der Anlage mit einer rot gestrichelten Linie abgegrenzten und mit „A" bezeichneten Bereiche gilt in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Durchfuhrungsplans D 230 vom 2. Dezember 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 454) die Festsetzung „Geschäftsgebiet" als Festsetzung „Kerngebiet" nach § 7
der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten des Planbereichs sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Geltungsbereich des Bebauunsplans bleiben im übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]