• XPLAN_BP_PLAN_77652da5-b7e5-4267-8421-f8c731126460

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge89
    xpPlanDate
    • 2016-02-29
    name
    • Lohbruegge89
    internalId
    • d30820c5-ea77-4d7b-8d95-330a26df4e84
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 89 für den Geltungsbereich nördlich des Reinbeker Redders zwischen der Hamburger Landesgrenze im Westen und Norden und dem Wohngebiet Haempten im Osten (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Reinbeker Redder - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1, Nordgrenze des Flurstücks 11 (Haempten), über das Flurstück 11, über das Flurstück 2 (Haempten), Ostgrenze des Flurstücks 2 der Gemarkung Lohbrügge.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen muss die Geschossfläche des obersten Geschosses jeweils weniger als 80 vom Hundert (v.H.) der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses betragen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme des mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets, kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Gebäudehöhe darf für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte) auf einer Fläche von höchstens 30 v.H. der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen einschließlich Zufahrten sowie Terrassen und Fluchttreppen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. Tiefgaragen außerhalb von Baugrenzen müssen einen Mindestabstand von 4 m zur Umgrenzung der Fläche für die Erhaltung von Knicks haben.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist außerhalb der Straßenverkehrsflächen und Flächen mit Gehrechten zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den festgesetzten Kinderspiel- und Freizeitflächen sind oberirdische Gebäude sowie bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, unzulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Grundstücksflächen und festgesetzten Grünflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anlegen und unterhalten zu lassen.][§2 Nr.10 | Bis zur Herstellung eines mindestens 12 m über der Straßenverkehrsfläche hohen Lärmschutzes auf den mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen ist in den übrigen Bereichen mit Ausnahme der zwei westlichen überbaubaren Grundstücksflächen in dem mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet das Wohnen unzulässig.][§2 Nr.11 | In den mit „(F)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von weniger als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.13 | Innerhalb der Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein knickartiger Baumund Gehölzbestand zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.14 | Grundstückseinfriedigungen entlang von Wegen und Feuerwehrzufahrten und zu den öffentlichen Grünflächen sind als Hecken oder mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.15 | Die Dachflächen jedes Gebäudes sind zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind Terrassen, Wintergärten und Gewächshäuser.][§2 Nr.16 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch oder als Spielplatzflächen anzulegen. Für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.18 | Für den zu erhaltenden Einzelbaum und Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen und hochwachsenden Sträuchern so vorzunehmen, dass der Charakter erhalten bleibt. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.19 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein lichter Gehölzbestand mit Trockenrasen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.20 | Auf der mit „(D)“bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein naturnahes Gehölz anzupflanzen und zu entwickeln.][§2 Nr.21 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein naturnahes Gehölz mit Ruderalfluren zu entwickeln.][§2 Nr.22 | Das innerhalb der allgemeinen Wohngebiete anfallende Niederschlagswasser ist in die herzustellenden Regenrückhaltebecken im Süden des Geltungsbereiches mit Ableitung in den Bornmühlenbach nach Maßgabe der zuständigen Stelle einzuleiten, sofern es nicht versickert oder gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.23 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-29
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
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    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_72de7446-e5c8-469e-a2f5-2d6902bbfbe8]
    planArt
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