• XPLAN_BP_PLAN_77f9a93a-4bd7-4676-b632-e8ea11c306b3

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_77f9a93a-4bd7-4676-b632-e8ea11c306b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord16
    xpPlanDate
    • 1992-09-22
    name
    • Barmbek-Nord16
    internalId
    • f1528b3e-2d68-4c69-9c4d-27de4268c80b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 16 für den Geltungsbereich östlich Steilshooper Straße/beiderseits Elligersweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Steilshooper Straße — Elligersweg — Westgrenzen der Flurstücke 5432 und 5156, Nordgrenzen der Flurstücke 5156 und 5528 der Gemarkung Barmbek — Seebek — Middendorfstraße — Dieselstraße — über das Flurstück 96 der Gemarkung Barmbek — Langenfort.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den viergeschossigen Wohngebieten werden Staffelgeschosse ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den viergeschossigen Wohngebieten sind Stellplätze nur in einer Tiefgarage zulässig. Die auf der Tiefgarage gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige standortgerechte einheimische Laubbäume zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Mindestens 20 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Die Hecke entlang der Steilshooper Straße und des Elligerswegs ist zu erhalten. Durchbrechungen der Hecke durch Zuwegungen und Zufahrten können zugelassen werden. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der geschlossene Charakter und der Umfang der Hecke erhalten bleiben.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen durch einheimische Arten vorzunehmen. Dabei sind für Bäume großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden zu verwenden. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-09-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd288e1b-7249-4e2b-a16e-e8546bdf4381]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung