• XPLAN_BP_PLAN_7831d471-1ae7-40a8-9bb5-074803e96e08

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7831d471-1ae7-40a8-9bb5-074803e96e08
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten7
    xpPlanDate
    • 1965-05-03
    name
    • Nienstedten7
    internalId
    • 5dd558b9-bdbc-46db-91c8-b74727c76ce4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 7 für das Plangebiet Elbchaussee - Westgrenze des Flurstücks 933 der Gemarkung Nienstedten - Rupertistraße - Nienstedtener Straße - Nienstedtener Marktplatz - Schulkamp - Theresenweg - Newmans Park - Sieberlingstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | [Durch Nienstedten 14 aufgehoben:] Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | [Durch Nienstedten 14 aufgehoben:] Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | [Durch Nienstedten 14 aufgehoben:] Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen worden.][§2 Nr.4 | [Durch Nienstedten 14 aufgehoben:] Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.5 | [Durch Nienstedten 14 aufgehoben:] Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellfläche an der Sieberlingstraße dient auch zur Erfüllung dieser Verpflichtungen für das Flurstück 795 der Gemarkung Nienstedten. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei dem im Plan rot umrandeten Gebäude.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-05-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8f16257e-9aa7-483a-9289-d2f54f79536f]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Nienstedten14|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung