[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden und Geschäftshäusern 5,0 m,
zweigeschossigen Läden und Geschäftshäusern 7,5 m,
fünfgeschossigen Wohnhäusern 16,0 m.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Geh- und Fahrwege.][§2 Nr.5 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.6 | Die Gemeinschaftsanlagen — Gemeinschaftsstellplätze (St.Gem.) — sind bestimmt
a) westlich des Reekamp, insbesondere für die Nutzung der Grundstücke im Süden des Plangebiets zwischen Reekamp und Langenhorner Chaussee bis einschließlich der Reihenhausbebauung beiderseits des Reestück, soweit die Verpflichtungen aus der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) nicht in der angrenzenden erdgeschossigen Garage (GaE) erfüllt werden;
b) zwischen Reekamp und Eberhofweg für die Nutzung im Süden des Plangebietes zwischen diesen Straßen bis zur neuen Aufschließungsstraße.
Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlagen zu schaffen sind. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]