Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Billstedt 106 für den Bereich des bisherigen Ladengebietes an der Straße Sonnenland (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Sonnenland - Südwestgrenze Flurstück 1307 -Nordwestgrenze Flurstück 1307 der Gemarkung Kirchsteinbek - Sonnenland.
technHerstellDatum
2016-03-22
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Außer den in Nummer 1 genannten Vorhaben sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck des Vorhabengebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Die der Versorgung des Vorhabengebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können im Vorhabengebiet als Ausnahme zugelassen werden. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Grundfläche kann durch die nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), mitzurechnenden Anlagen um bis zu 60 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.4 | Terrassen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.5 | Die rückwärtigen Baugrenzen dürfen für zwei Fluchttreppenhäuser in einer Breite von jeweils bis zu 5 m und in einer Tiefe von jeweils bis zu 3 m überschritten werden.][§2 Nr.6 | Die Dachfläche des eingeschossig festgesetzten Gebäudeteils ist mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]