• XPLAN_BP_PLAN_7a6ba0be-130f-4149-8c7d-0a3e1624239d

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7a6ba0be-130f-4149-8c7d-0a3e1624239d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli36
    xpPlanDate
    • 1988-12-13
    name
    • StPauli36
    internalId
    • 9dfa0f21-491b-4fbd-98c3-528369365855
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 36 für den Geltungsbereich östlich und westlich Zirkusweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Zirkusweg Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 607 der Gemarkung St. Paul Süd — Seewartenstraße — Bernhard-Nocht-Straße — über das Flurstück 1036 der Gemarkung St. Pauli Süd.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht unter den Arkaden umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemeinen zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Im Bereich der unterirdischen Sielleitung ist eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m, im Bereich der Revisionsschächte von mindestens 5 m einzuhalten.][§2 Nr.3.1 | Im Gewerbegebiet gelten folgende Anforderungen: Die mit „(A)" bezeichneten Außenwände sowie das Dach der Flaschenabfüllanlage sind so auszubilden, dass außerhalb der Abfiillanlage Immissionswerte von 35 dB(A) in der Nacht und 50 dB(A) am Tag nicht überschritten werden.][§2 Nr.3.2 | Im Gewerbegebiet gelten folgende Anforderungen: Die Auslässe der Lüftungsbauwerke sind so anzuordnen, daß schädliche Lärm-, Geruchs- und Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die zwischen Kastanienallee und Hopfenstraße liegende Wohnbebauung sowie für die Krankenhäuser an der Seewartenstraße und Bernhard-Nocht-Straße ausgeschlossen sind.][§2 Nr.3.3 | Im Gewerbegebiet gelten folgende Anforderungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotbraunem Ziegelmauerwerk auszufuhren. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stützen, Brüstungen, Gesimse und Fensterstürze können andere Baustoffe verwendet werden, wenn das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.3.4 | Im Gewerbegebiet gelten folgende Anforderungen: Die Fassaden sind senkrecht zu gliedern und mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-12-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f62582e4-6897-4398-a424-fc79bf22128a]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung