Der Bebauungsplan Sinstorf 4 für den Geltungsbereich Winsener Straße — Nordgrenze des Flurstücks 390 der Gemarkung Sinstorf — Am Kuchenberg — Meckelfelder Weg — Nordostgrenzen der Flurstücke 422/36, 371, 372, 408/36, 373 bis 375 und 406 sowie über die Flurstücke 407, 328, 329, 330 und 334 der Gemarkung Sinstorf — Meckelfelder Weg — Landesgrenze — über das Flurstück 410, Südgrenzen der Flurstücke 428 und 429 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-15
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]