[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 23“ wird der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 23 hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Das Änderungsgebiet westlich der Wilsonstraße wird wie
folgt begrenzt:
Nordostgrenze des Flurstücks 3439, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 3336, Südostgrenze des Flurstücks 3439 und über das Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512).“][§1 Nr.3.1 | 3. § 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 25 erhält folgende Fassung:
„25. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen; im Änderungsgebiet westlich der Wilsonstraße ist auf den ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.“][§1 Nr.3.2 | Es wird folgende Nummer 29 angefügt:
„29. Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich des Bebauungsplans sind innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen maximal vier Vollgeschosse zulässig. Weitere Geschosse sind
unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]