• XPLAN_BP_PLAN_7ae11ce2-566c-45c4-bda5-a8785582e1fe

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    • XPLAN_BP_PLAN_7ae11ce2-566c-45c4-bda5-a8785582e1fe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt96
    xpPlanDate
    • 1998-11-24
    name
    • Billstedt96
    internalId
    • 0d0e9153-d257-487e-b550-bebb5fa3b64f
    technHerstellDatum
    • 2015-04-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe und Anlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der mit „b" bezeichneten Fläche kann die festgesetzte Gebäudehöhe für einzelne Gebäudeteile wie Werbeträger und technische Aufbauten um bis zu 5 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die mit „a" bezeichnete Fläche ist zu 30 vom Hundert (v.H.) mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu 70v.H. als Wiesenfläche anzulegen und extensiv zu pflegen.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen von Gebäuden sind zu mindestens 80 v.H., Schutzdächer von Stellplatzanlagen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden und die Schutzwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den nicht überdachten Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung und der Knicks erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeauf- höhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Gehwege und Feuerwehrtrassen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1998-11-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_749c308a-d5e9-47a2-8de6-7aacb736db0e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung