Wandse - Bei der Hopfenkarre - Ahrensburger Straße
technHerstellDatum
2016-05-26
texte
[Nr. 2.6 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossigen Läden (L1g) betragen höchstens 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]