Der Bebauungsplan Poppenbüttel 31 für den Geltungsbereich Müssenredder — Gemarkungsgrenze Hummelsbüttel/Poppenbüttel — über das Flurstück 4336 der Gemarkung Hummelsbüttel — Tegelsbarg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-10
texte
[§2 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke unter Ausschluß flüssiger und fester Brennstoffe zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Für die Wohnbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper sind architektonisch durch Vor- und Rücksprünge sowie durch Loggien oder Balkone zu gliedern und in ihrem Erscheinungsbild an das Bauwerk Müssenredder 114 bis 122 anzupassen. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhäuser kann bis zu 3 m, durch Terrassen und Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Für die Wohnbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Auf den mit (a) gekennzeichneten Stellplatzflächen sind Holzpergolen zu errichten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]