• XPLAN_BP_PLAN_7c137b39-fbee-4ea7-8e0b-0ee8c84ad9d3

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7c137b39-fbee-4ea7-8e0b-0ee8c84ad9d3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn40
    xpPlanDate
    • 2001-03-14
    name
    • Langenhorn40
    internalId
    • 5b5e81c7-7e1d-4a8a-9d36-a0a74c9bc5d7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 40 für den Geltungsbereich westlich der Langenhorner Chaussee /nördlich der Flughafenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wittekopsweg - Wischhöfen - Langenhorner Chaussee - Flughafenstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 225, über das Flurstück 2939, Westgrenzen der Flurstücke 2939 und 9855 (alt 9848), West- und Südgrenze des Flurstücks 202 der Gemarkung Langenhorn.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit flächenintensiver Warenpräsentation auf den Freiflächen unzulässig. Ausnahmen nach §7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten geschlossener Bauweise sind oberirdische Stellplätze und Garagen auf den rückwärtigen, nicht überbaubaren Grundstücksteilen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten an der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Entlang der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind im Bereich des festgesetzten Ausschlusses von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen Grundstückszufahrten zulässig.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche, in den allgemeinen Wohngebieten und in den Kerngebieten 50 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten, im Gewerbegebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Für Baumpflanzungen sind einheimische Laubbäume zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Außerhalb von Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Die mit "1" bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist durch Initialpflanzungen und natürliche Sukzession in eine durch Stauden und Sträucher geprägte Ruderalfläche zu entwickeln.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-03-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f3737399-9f58-4dd1-bf0f-6bdd0c7b12c5]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung