Der Bebauungsplan Lurup 51 für den Geltungsbereich Jevenstedter Straße - Kleiberweg - Franzosenkoppel - Sprützwiese (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den mit (A) bezeichneten Flächen sind die Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.2 | Auf den mit (B) bezeichneten Flächen sind die Außenwände der Gebäude in rotem Ziegelmauerwerk auszubilden.][§2 Nr.3 | Auf den mit (C) bezeichneten Flächen sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Auf den mit (D) bezeichneten Flächen sind nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den reinen Wohngebieten beiderseits der Straße Fahrenort sowie westlich der Straße Franzosenkoppel/ nördlich Fahrenort sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sind ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]