• XPLAN_BP_PLAN_7d50ec59-a748-4826-a9f1-a0e55d65d637

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7d50ec59-a748-4826-a9f1-a0e55d65d637
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese16
    xpPlanDate
    • 1988-05-11
    name
    • Blankenese16
    nummer
    • 16
    internalId
    • f6c8fe28-0346-431a-b4f3-5b28cadcae24
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 16 für den Geltungsbereich zwischen Schinckels Park und Hessepark (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Richard-Dehmel-Straße - Westgrenzen der Flurstücke 1240, 1241, 1243, 1792 und 1855 der Gemarkung Blankenese - Richard-Dehmel-Straße - Blankeneser Landstraße - Karstenstraße - Oesterleystraße - Am Kiekeberg - Südgrenze des Flurstücks 1673, über das Flurstück 871, Südgrenzen der Flurstücke 875 und 1675, über die Flurstücke 855 und 856 der Gemarkung Blankenese –Wilmans Park -Am Eiland.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 20. September 1983 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 221) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | An der Blankeneser Landstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Baum zu pflanzen; Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen. Eingeschossige Garagen sind zu begrünen.][§2 Nr.5 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig. Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Indem mit (1) bezeichneten Gebiet gelten folgende zusätzliche Anforderungen:][§2 Nr.8.1 | Bei Gebäuden in Hanglage sind geschlossene Stützmauern zu errichten. Aufgeständerte Gebäude und Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch und farblich gegenüber den übrigen Geschossen deutlich abzusetzen.][§2 Nr.8.2 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60% der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.8.3 | Auskragungen dürfen über Keller- und Stützwänden nicht mehr als 1,80 m tief und 3,50 m lang sein, Überschreitungen der Länge sind zulässig, wenn dadurch die Hälfte der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten wird.][§2 Nr.8.4 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden. Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    plangeber
    • [Name: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-05-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9e770934-e1f0-484b-b849-07727725ffe4]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB556|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB589|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL15|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL23|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung