Der Bebauungsplan Harburg 55 für den in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Lassallestraße und Wilstorfer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Hohe Straße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 4143 der Gemarkung Harburg — Lassallestraße — Kalischerstraße — Wilstorfer Straße.
technHerstellDatum
2017-04-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]