Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-
Süd 36 für den Geltungsbereich zwischen Grete-Zabe-Weg,
Dehnhaide, Parkanlage (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423)
wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dehnhaide – über die Flurstücke 6813 und 6161, Westgrenze
des Flurstücks 6813, über das Flurstück 6161, Westgrenze des
Flurstücks 6813 der Gemarkung Barmbek.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb
des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4
Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse
sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung
der Baugrenzen kann für Vordächer bis zu einer Tiefe
von 1,5 m, für Terrassen einzelner Wohnungen bis zu einer
Tiefe von 3 m und für Gemeinschaftsterrassen bis zu einer
Tiefe von 5 m ausnahmsweise zugelassen werden, hiervon
ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich
zu erhaltender Bäume.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr
können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen
außerhalb der überbaubaren Flächen müssen
einschließlich
Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten
Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume
in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind
wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für den Außenbereich
einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten
Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung
zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.8 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser
ist nach Maßgabe der zuständigen Stelle in das straßenbegleitende
Gewässer zweiter Ordnung einzuleiten.][§2 Nr.9 | Die Ufer des straßenbegleitenden Gewässers zweiter
Ordnung
sind einseitig naturnah herzurichten, soweit
hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege,
oberirdische Stellplätze sowie Feuerwehrzufahrten
und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel
Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des
vegetationsverfügbaren
Grundwasserspiegels führen, sind
unzulässig.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen
vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder
Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume
unzulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden,
muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens
1 m betragen.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als
Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer
Neigung
von 20 Grad herzustellen und zu mindestens
85 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Technische Aufbauten (zum Beispiel
Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von
1,5 m zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]