Der Bebauungsplan Neuenfelde 1 für das Plangebiet Este- Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder — Neuenfelder Fährdeich — Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder (Bezirk Harburg, Ortsteil 720) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-08-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Das Plangebiet ist reines Wohngebiet. Die Baugrundstücke müssen je Wohnung mindestens 1000 qm groß sein. Zulässig sind nur eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser innerhalb der Baugrenzen, die 20,0 m von der Gewässerlinie der Este, 10,0 m von der Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder sowie 15,0 m vom Neuenfelder Fährdeich und der Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder festgesetzt werden. Die höchstzulässigen Grund- und Geschoßflächenzahlen betragen 0,15.][§2 Nr.2 | Bauliche Anlagen dürfen erst errichtet werden, wenn das gesamte Baugrundstück auf mindestens 3,4 m über Normal-null aufgehöht worden ist. Die Kellerfußböden müssen mindestens 3,4 m über Normalnull liegen. Als Außenmaterial ist roter Vormauerstein zu verwenden. Die Dächer dürfen höchstens 33 Grad geneigt sein, Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Örtliche Verkehrsfläche ist der Neuenfelder Fährdeich.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 720]