Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 1 für den Geltungsbereich Georg-Wilhelm-Straße — Hohe-Schaar-Bahn — über die Flurstücke 4127, 4126, 3725, 3724, 3722, 3721, 3719 und 3718, - Westgrenzen der Flurstücke 3716 und 3198, über die Flurstücke 3197, 3708, 3196 und 68/1 der Gemarkung Wilhelmsburg zum Haulander Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-21
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]