Der Bebauungsplan Sinstorf 3 für den Geltungsbereich Winsener Straße — Nordgrenzen der Flurstücke 434, 515, 433, 432 und 431, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 430 der Gemarkung Sinstorf — Hufeisen — Ostgrenze des Flurstücks 449, über das Flurstück 421, Ostgrenze des Flurstücks 450 der Gemarkung Sinstorf — Speckshörn — Landesgrenze — Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 491 der Gemarkung Sinstorf — Landesgrenze (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-15
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]