Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 9 für den Geltungsbereich Hummelbüttler Hauptstraße — Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1747, Südgrenzen der Flurstücke 1794, 1788, 1782, 1775 und 1746, Ostgrenze des Flurstücks 2104, über das Flurstück 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel — Langenhorner Weg — über die Flurstücke 2074 und 2075, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2074 der Gemarkung Hummelsbüttel — Langenhorner Weg — über die Flurstücke 1025 und 2251, Nordgrenzen der Flurstücke 1037 und 1035 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-25
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]