Der Bebauungsplan Rahlstedt 64 für den Geltungsbereich Berner Straße — Ostgrenze des Flurstücks 857 und Südgrenze des Flurstücks 860 der Gemarkung Oldenfelde — Hermann-Balk-Straße — Bartiner Weg — Südgrenze des Flurstücks 2604 der Gemarkung Oldenfelde — Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-23
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig. Außerdem sind ab viertem Vollgeschoß Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind nur Handwerksbetriebe zulässig; das Obergeschoß ist als Garagengeschoß herzustellen.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten,, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]