[Nr.5 a) | Die auf Grund der Reichsgaragenordnung erforderlichen Einstellplätze oder Garagen sind im Planbezirk nicht zugelassen. Sie sind im benachbarten Planbezirk des Durchführungsplans D 51/51 (Planbezirk Pulverteich - Stralsunder Straße - Brennerstraße - Lindenstraße - südliche Grenze der Flurstücke 546, 548, 564, 581, 582 und 133) zu schaffen.][Nr.5 b) | Die fünfgeschossige Bebauung als Mischgebiet (M5g) auf den Flurstücken 1199 und 1200 an der Ecke Brennerstraße/Stiftstraße, im Durchführungsplan farbig schraffiert dargestellt, kann erst ausgeführt werden, wenn das auf dem Flurstück 1200 stehende Gebäude beseitigt worden ist.][Nr.5 c) | Die im Durchführungsplan als „zu beseitigende Bauwerke“ dargestellten Baulichkeiten dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der in Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßenflächen, zu beseitigen.][Nr.5 d) | Die Traufhöhen der Gebäude an Steindamm müssen innerhalb der Baustufen einheitlich sein.][Nr.5 e) | Die Traufhöhen sollen betragen:
aa) höchstens 17,0 m für die fünfgeschossige Bebauung als Mischgebiet (M5g);
bb) höchstens 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g).
Im Übrigen sind die Bestimmungen des § 11 der Baupolizeiverordnung (Baustufentafel) entsprechend anzuwenden.][Nr.5 f) | Überfahrten sind am Steindamm nicht zugelassen.][Nr.5 g) | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr.5 h) | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind nach einheitlichen Gesichtspunkten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]