• XPLAN_BP_PLAN_8139c781-4f60-4156-869b-7353a4e85bac

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    • XPLAN_BP_PLAN_8139c781-4f60-4156-869b-7353a4e85bac
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen41
    xpPlanDate
    • 2001-07-11
    name
    • Rissen41
    internalId
    • c530647a-7356-406f-8ba3-f9e436b442dd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 41 für den Geltungsbereich Wateweg – Farnstieg – Wittenbergener Weg – Ginsterstieg (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.2 | Für zu erhaltende Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 14 Grad von Nebengebäuden, Garagen und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Außenwände von Nebengebäuden und Garagen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze, Fahr- und Gehwege in wasser- und Iuftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets darf die festgesetzte Grundfläche der baulichen Anlagen von 120 m2 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), mit Ausnahme der Zufahrten bis zu einer Grundfläche von 160 m2 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Das Niederschlagswasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern. Hiervon ausgenommen sind die direkt an der Straße Farnstieg liegenden Grundstücke Farnstieg 1 bis 11 und das Grundstück Wittenberger Weg 42.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-07-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fa35b780-8815-4e8c-ac7d-acad23fcc794]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rissen30|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung