Der Bebauungsplan Niendorf 39 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg - Swebenweg - Märkerweg - Nordgrenze des Flurstücks 6152 der Gemarkung Niendorf - Sachsenweg- Keltenweg - Märkerweg - Südgrenze des Flurstücks 6158, über das Flurstück 6158 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-09
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird ein zweigeschossiges reines Wohngebiet mit offener Bauweise
festgesetzt. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) dürfen nicht überschritten werden. Je Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Wohnungen errichtet werden.][§2 Nr.2 | Die Dachneigung der zweigeschossigen Gebäude darf 35 Grad nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Gehwegüberfahrten am Swebenweg sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über den Nordalbingerweg, den Märkerweg und den Sachsenweg.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der Grundstücke im Plangebiet sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]