Der Bebauungsplan Ohlsdorf 3 für den Geltungsbereich Mühlenteich — Alster — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 2 der Gemarkung Klein Borstel — Wellingsbütte¬ler Landstraße — Stübeheide — Verbindungsweg zwischen Stübeheide und Kleine Horst — Kleine Horst — Bahnanlagen — Fuhlsbüttler Straße — Ratsmühlendamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-01-21
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig.][§2 Nr.2 | Außer der im Plan ausgewiesenen Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 320 und 217 der Gemarkung Ohlsdorf sowie der Flurstücke 190, 47, 3 und 744 der Gemarkung Klein Borstel, an die Fuhlsbüttler Straße und die Wellingsbütteler Landstraße Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]