• XPLAN_BP_PLAN_833a32aa-e3c3-4c95-9bb2-0b2f196c20ff

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_833a32aa-e3c3-4c95-9bb2-0b2f196c20ff
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt112
    xpPlanDate
    • 1995-05-30
    name
    • Rahlstedt112
    internalId
    • 850103bb-8a6a-43e8-9bc7-1c64b2130505
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 112 für den Geltungsbereich östlich der Berner Straße zwischen Im Rühmt und Bargkoppelweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Im Rühmt — Ostgrenzen der Flurstücke 3438, 3421, 734 bis 739 und 743 der Gemarkung Oldenfelde — Bargkoppelweg — Berner Straße.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 9 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 11m über öffentchem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Unterschiedliche Drempelhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Innerhalb der überbaubaren Flächen ist eine rückwärtige Bebauung zulässig, wenn ein Abstand von 25 m zur vorderen Bebauung eingehalten wird.][§2 Nr.5 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.6 | Im Bereich der vorderen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur zwischen der vorderen Baugrenze und der rückwärtigen Außenwand des Gebäudes zulässig. Im Bereich der rückwärtigen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur in den seitlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze zulässig.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.8 | Pergolen auf ebenerdigen Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnimg zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.10 | Für die nach der Planzeichnung innerhalb der umgrenzten Fläche zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.11 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-05-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_105c0f3e-6e25-4541-a044-d3b71791d06d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung