• XPLAN_BP_PLAN_83effe47-3a7b-4942-8a1a-b5d9fe331af2

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_83effe47-3a7b-4942-8a1a-b5d9fe331af2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel3
    xpPlanDate
    • 1967-05-30
    name
    • Gross-Borstel3
    internalId
    • 88a5e007-5f42-4969-a910-e3316ff2fae6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Borstel 3 für das Plangebiet Lokstedter Damm — Schrödersweg — Borsteler Chaussee — Brödermannsweg — Ostgrenzen der Flurstücke 103 und 1374, von hier über die Flurstücke 804, 1424 und 1423 zur Südgrenze des Flurstücks 1423 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-10
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Gross-Borstel3 1. Aenderung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, beträgt die Bebauungstiefe, gemessen von der Baugrenze, 25,0 m. Auf den Flurstücken 96 und 727 der Gemarkung Groß Borstel sind Gartenbaubetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-05-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_823ae89a-8d6f-4c4c-a12d-af7651a25a05]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung