Der Bebauungsplan Hamm-Süd 6 für das Gebiet zwischen Borstelmannsweg und Osterbrook sowie zwischen Mittelkanal und Süderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 127) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Borstelmannsweg - Mittelkanal - Osterbrook - über das Flurstück 1122 (Südkanal), Ostgrenze des Flurstücks 1310 der Gemarkung Hamm-Süd - Süderstraße.
technHerstellDatum
2015-02-05
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.
Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet werden Ausnahmen für Anlagen für sportliche Zwecke ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern am Mittelkanal und am Südkanal können Nebenanlagen nach § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), zugelassen werden, wenn wasserbezogene Nutzungen gewerblicher Art im Uferbereich erforderlich sind.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Baumpflanzungen können für notwendige Zu- und Abfahrten der Grundstücke unterbrochen werden. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten sind zulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Einzelbäume sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplätzen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Mindestens 6 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; in der Planzeichnung sowie in §2 Nummer 7 festgesetzte Anpflanzungen sind anzurechnen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 127]