Der Bebauungsplan Groß Flottbek 1 für den Geltungsbereich Ohnsorgweg - Hölderlinstraße - Papenkamp - westliche Grenze des Flurstücks 1594, nördliche Grenzen der Flurstücke 2317, 2273, 2232, 1596 und 1597 sowie östliche Grenzen der Flurstücke 1597 und 1599 der Gemarkung Groß Flottbek - Bahnanlagen (Bezirk Altona. Ortsteil 217) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-08
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Das reine Wohngebiet (WR) dient ausschließlich dem Wohnen. Zulässig sind nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.][§2 Nr.2 | Für die Wohnhäuser sind Satteldächer ohne Überstand und mit schiefergrauer Pfannendeckung vorzusehen. Als Außenmaterial ist weißgestrichener Putz zu verwenden. Die Traufhöhen sind der Nachbarbebauung anzugleichen. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über der Gemeinschaftsgarage unter Erdgleiche (Gem, GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Diese Flächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden.][§2 Nr.5 | Die Stellplätze (St), die Gemeinschaftsgarage unter Erdgleiche (Gem, GaK) und die erdgeschossigen Garagen (GaE) einschließlich ihrer Zu- und Abfahrten dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 219) im Plangebiet. In erster Linie sind sie für die Baugrundstücke bestimmt, auf denen sie ausgewiesen sind. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschiften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgiscben Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]