• XPLAN_BP_PLAN_87df49f7-efd6-4395-a421-bc96f0f14ecb

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_87df49f7-efd6-4395-a421-bc96f0f14ecb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel12
    xpPlanDate
    • 1965-11-08
    name
    • Gross-Borstel12
    internalId
    • 2800336f-19fe-48d2-b2c5-1d89ad6da0f2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Borstel 12 für das Plangebiet Borsteler Chaussee — Spreenende — Ostgrenze des Flurstücks 1196, Nordgrenze des Flurstücks 1320 und Westgrenze des Flurstücks 1197 der Gemarkung Groß Borstel — Spreenende — Weg beim Jäger — Paeplowweg — Ostgrenze des Flurstücks 166, in westlicher Richtung über das Flurstück 166 der Gemarkung Groß Borstel bis Klotzenmoorstieg — Klotzenmoorstieg — Klotzenmoor — Beerboomstücken (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Im Wohngebiet offener Bauweise beträgt die Bebauungstiefe, gemessen von der Baugrenze, 25,0 m.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Reihenhausgebiet, soweit die Stellung der Wohngebäude im Plan festgesetzt ist, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-11-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_990c8f11-ce63-41d9-a343-049ac0fd7c0c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung