• XPLAN_BP_PLAN_87f9a2a0-7ba3-4348-93d6-be268f688d77

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    • XPLAN_BP_PLAN_87f9a2a0-7ba3-4348-93d6-be268f688d77
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt30-Eimsbuettel33
    xpPlanDate
    • 1996-04-16
    name
    • Lokstedt30-Eimsbuettel33
    internalId
    • 226ba95e-b5d8-4bce-9186-b03ebeadfec9
    technHerstellDatum
    • 2015-03-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe sind nur auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen am Eidelstedter Weg zulässig. Zwischen Deepenstöcken und Sorthmannweg sind Tankstellen und Lagerhallen unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Vergnügungsstätten nach §6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen. Außerdem sind auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche nördlich der Straße Deepenstöcken Gewerbebetriebe nach § 6 Absatz 2 Nummer 4 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.3 | Für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung können in den Mischgebieten nördlich der Straße Deepenstöcken die festgesetzte Grundfläche und im allgemeinen Wohngebiet an der Stresemannallee die festgesetzte Grundflächenzahl jeweils bis zu 100 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Stresemannallee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen oberhalb der Dachkante von Gebäuden auf Flächen mit einer festgesetzten Gebäudehöhe unzulässig.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen; soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317, 302]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-04-16
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_940ea7bb-c0aa-4f91-857c-4a336291f5f2]
    planArt
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung