• XPLAN_BP_PLAN_88c1bf92-1549-4280-bd4e-de386e4cde64

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    • XPLAN_BP_PLAN_88c1bf92-1549-4280-bd4e-de386e4cde64
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg65
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
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    • Harburg65
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    • cc041f0f-4e33-481f-9fdd-d0259e85e71b
    technHerstellDatum
    • 2015-06-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 19.500 m und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwarenverkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 500 m², die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig. a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen: - Holz, - Baumaterial, - Bauelemente wie Fenster, Türen, - Dämmstoffe, - Fliesen, - Badezimmereinrichtung, - Gartenmöbel, - Selbstbaumöbel, - großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser, - Rollläden und Gitter, - Installations- und Sanitärbedarf, - Haustechnik, - Eisenwaren, Kleineisenwaren, - Beschläge, - Werkzeuge, - Arbeitskleidung, - bau- und gartentechnische Elektrogeräte, - Spielplatzgeräte, - Zweiradzubehör, - Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi), - Zäune, - Pflanzen, - Pflanzengefäße, - Torf und Erden, - Dünge- und Pflanzenschutzmittel, - Plastikwaren wie Eimer, Wannen, - Besenwaren. b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen Geschossfläche von insgesamt 1.200 m²: - Teppiche, - Wohnraumleuchten, - Bastelartikel, - Geschenk- und Dekoartikel, - Glas, Porzellan, Keramik, - Haushaltsgeräte, - Reinigungsartikel, - Heimtextilien, - Campingbedarf, - Zooartikel (einschließlich lebende Tiere), - Schnittblumen, - Fachliteratur.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" kann der mit „(g)" bezeichnete Bereich der Stellplatzfläche auch als Ausstellungsfläche (zum Beispiel für Garten- und Gerätehäuser) genutzt werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(h)" bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 2 m für Gebäudeteile zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen ist jeweils eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 20 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(e)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante desWerbeträgers von maximal 25 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m über Gelände zulässig. Auf den mit „(e)" und „(f)" bezeichneten Flächen sind die Buchstabenfeldträger geschlossen in heller Farbe zu errichten. In der mit „(i)" bezeichneten Fläche der privaten Grünfläche ist ein Hinweisschild bis zur Höhe von maximal 5 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.][§2 Nr.7 | In den Sondergebieten sind außer den festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind innerhalb der Stellplatzflächen auch Flächen für die Abfallentsorgung zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass hier durch den Grundeigentümer ein allgemein zugänglicher Weg angelegt und unterhalten wird. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang von Bäumen Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der festgesetzten Gehölzfläche erhalten bleiben. Gelände aufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Die Flächen des Anpflanzgebotes „(a)" sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei sind je 2 m² eine Pflanze zu verwenden und mindestens 15 großkronige Bäume anzupflanzen.][§2 Nr.13 | Die Flächen des Anpflanzgebotes „(b)" sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei sind je 2 m² eine Pflanze zu verwenden und großkronige Bäume in einem maximalen Abstand von 8 m zu pflanzen.][§2 Nr.14 | In dem mit „(c)" bezeichneten Bereich der privaten Grünfläche ist die Abwasseranlage zur Oberflächenentwässerung des Sondergebietes „Großhandelsmarkt" naturnah zu gestalten. Die übrigen Flächen des mit „(c)" bezeichneten Bereichs der privaten Grünfläche sind als Wiese anzulegen und mit mindestens 20 großkronigen Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen und nicht überdachten Stellplatzanlagen ist je fünf Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind 2.500 m² der Dachfläche des Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Sondergebieten die außerhalb des Plangebiets liegenden Teilflächen der Flurstücke 1825, 1826, 1829, 7396 und 7398 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-20
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0b700cc-1a0e-4641-8598-39488c9c9a79]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung