• XPLAN_BP_PLAN_88ff2d47-64d5-4202-95fb-3e84a807ccc5

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    • XPLAN_BP_PLAN_88ff2d47-64d5-4202-95fb-3e84a807ccc5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder1
    xpPlanDate
    • 1965-03-30
    name
    • Finkenwerder1
    internalId
    • 3e94c41c-0021-4c3b-9a8b-5435abb6595e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Finkenwerder 1 für das Plangebiet Finkenwerder Norderdeich — Steendiek — Ostfrieslandstraße — Südgrenze des Flurstücks 1727 und Ostgrenze des Flurstücks 910 der Gemarkung Finkenwerder-Nord — Finkenwerder Landscheideweg — Westgrenzen der Flurstücke 903, 481 und 482 der Gemarkung Finkenwerder-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind nur friedhofbezogene Betriebe, insbesondere Blumengeschäfte, Kranzbindereien und Steinmetzbetriebe, zulässig.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge am Finkenwerder Norderdeich dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet offener Bauweise. Die übrigen Stellflächen dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-03-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_17627b19-1e1c-4272-b20b-971876151ef4]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung