Der Bebauungsplan Rissen 47 für den Geltungsbereich Schöns Park zwischen Sandmoorweg und der Straße Höhnerkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze des Flurstücks 4521, über das Flurstück 1957 (Rheingoldweg), Nordwestgrenzen der Flurstücke 4711 und 4710, Nordgrenze des Flurstücks 4710 der Gemarkung Rissen – Sandmoorweg – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5415, über die Flurstücke 683 und 682, Südgrenze des Flurstücks 682 der Gemarkung Rissen – Höhnerkamp – Nordgrenzen der Flurstücke 4341 und 5641, Nordwestgrenze des Flurstücks 4339 der Gemarkung Rissen – Gudrunstraße – Südgrenzen der Flurstücke 4755, 4752, 4750, 4747 und 1882 (Bahnanlagen), über das Flur-
stück 1882, Nordgrenzen der Flurstücke 1882 und 4543 der Gemarkung Rissen.
technHerstellDatum
2014-02-05
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten werden Traufhöhen von höchstens 4 m und eine Dachneigung von höchstens 45 Grad, wenn geneigte Dächer zur Ausführung kommen, festgesetzt.][§2 Nr.3 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen und zu erhalten, dass der waldartige Charakter erhalten bleibt. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind die an öffentlich zugängliche Flächen angrenzenden Grundstückseinfriedigungen nur als Hecken oder als durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken oder Sträuchern zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.6 | Flachdächer und flachgeneigte Dächer mit weniger als 14 Grad Neigung sowie Dächer von Garagen und Carports sind, mit Ausnahme der als Dachterrassen genutzten Flächen, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.9 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken über belebte Bodenzonen zur Versickerung zu bringen. Dies gilt nicht für ebenerdige Stellplatzflächen.][§2 Nr.10 | Ebenerdige Stellplatzflächen sind in wasserundurchlässigem Aufbau sowie Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Das auf ebenerdigen Stellplatzflächen anfallende Niederschlagswasser ist vollständig und sicher aus dem Wasserschutzgebiet abzuleiten.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „(Z)“ bezeichneten Bauflächen eine Teilfläche des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf sowie der Gemarkung Rissen zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]